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Sportordnung

Sportordnung 

(Stand 09/2024) 

Vorbemerkung: 

Grundlage der Sportordnung an der MS Hofheim ist die KMBEK „Sicherheit im Sportunterricht“ von 2003. Sie hat Gültigkeit für alle Sportgruppen der Schule, inklusive der Sportgruppen der offenen Ganztagsschule. Zusätzlich wird neben dieser Sportordnung auf die Broschüre „Schulsport-Hinweise und Tipps für Schüler und Eltern“ vom Februar 2014 ausdrücklich hingewiesen. 

 

Unter anderem ist vor jeder Sportstunde eine Sichtprüfung der eingesetzten Geräte verpflichtend. Die Handballtore müssen wie vorgeschrieben gegen Umkippen gesichert werden. Die Lehrkräfte/Aufsichtspersonen tragen dafür Sorge, dass alle Materialschränke, Raumtore und Türen verschlossen sind. 

(Weiteres siehe „Checkliste Sicherheit“) 

 

1. Weg zur Turnhalle 

  • Die Lehrkraft/Aufsichtsperson trägt dafür Sorge, dass die Schüler geordnet zur Turnhalle geführt werden, in Abhängigkeit von Reifegrad und Disziplin der Gruppe. 

  • Bei Unterrichtsbeginn um 08.00 Uhr/13.55 Uhr gehen die Schüler alleine zur Turnhalle. 

  • Gruppen der Mittagsbetreuung werden geschlossen zur Turnhalle geführt. 

2. Umkleiden 

  • Die Lehrkraft/Aufsichtsperson kontrolliert regelmäßig die Ordnung in den Umkleiden. 

  • Nach dem Umziehen werden die Schüler von der Lehrkraft/Aufsichtsperson aus der Umkleide abgeholt (abweichende Regelungen nach Reifegrad und Disziplin sind möglich). 

3. Sportbekleidung 

  • Die Lehrkraft/Aufsichtsperson kontrolliert vor jeder Sportstunde die sportgerechte Kleidung. 

  • Jeder Schüler trägt für den Sportunterricht geeignete Sportkleidung mit sauberen Turnschuhen, die für die Halle geeignet sind. Straßenkleidung sowie Straßenschuhe sind nicht zulässig. 

  • Schmuck, Uhren, Armbänder etc. sind vor dem Unterricht zu abzulegen. Ohrstecker können mittels Pflaster abgeklebt werden. 

  • Bei langen Haaren sind Zopfgummis zu tragen. 

  • Schnürsenkel müssen zugebunden werden. 

  • Das Tragen einer schulsportgerechten Brille wird empfohlen. 

4. Erkrankung 

  • Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung/Nichtteilnahme am Unterricht ist eine schriftliche Entschuldigung in angemessener Form vorzulegen bzw. nachzureichen. Turnschuhe sind für eine passive Teilnahme erwünscht. 

  • Im Falle einer längeren Erkrankung/Nichtteilnahme ist ein Attest vorzulegen. Eine Teilnahme am Sportunterricht findet am Vormittag passiv statt und am Nachmittag muss nicht teilgenommen werden. 

5. Verhalten im Sportunterricht (aus Sicht der Schüler) 
  • Beim Umziehen in den Umkleideräumen verhalten wir uns ruhig. 

  • Wir beteiligen uns aktiv am Unterrichtsgeschehen. 

  • Wir führen alle Übungen nach Anweisung ruhig und diszipliniert aus. 

  • Wir dürfen nur unter Aufsicht oder nach Anweisung in den Geräteraum. 

  • Wir helfen beim Auf- und Abbauen mit. 

  • Wir benutzen Geräte erst nach Freigabe durch die Lehrkraft. 

  • Wir helfen uns gegenseitig bei Übungen. 

  • Wir ermuntern Schwächere und feuern sie an. 

  • Im Spiel verhalten wir uns fair. 

  • Getränke lassen wir in der Umkleidekabine oder im Gang vor der Halle. 

  • Während der Stunde bleiben wir in der Halle. Beim Toilettengang melden wir uns bei der Lehrkraft ab und wieder an. 

  • Entsprechendes gilt für das Außensportgelände! 

 

 

gez. Florian Mantel, stellv.SL                                             gez. Kristin Mendel-Demmler, Lin 

Schulsportbeauftragter MS Hofheim                                  Sicherheitsbeauftragte MS Hofheim