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Lese-Rechtschreib-Störung

Information zur Regelung von individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz (§31-§36 BaySchO)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

haben Schülerinnen oder Schüler, Erziehungsberechtigte oder Lehrkräfte die begründete Vermutung, dass bestimmte besondere oder außergewöhnliche Beeinträchtigungen die Schülerin oder den Schüler in ihrem bzw. seinem tatsächlich vorhandenen Leistungs-vermögen einschränken und an der Erreichung eines ihrer bzw. seiner Begabung entsprechenden Schulabschlusses hindern, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme für ein beratendes Gespräch hilfreich und unverzichtbar.Pyramide

Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz dienen dazu, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in ihrer schulischen Entwicklung zu fördern und Leistung zu ermöglichen.

 

A. Mögliche Beeinträchtigungen

  1. Körperlich-motorische Beeinträchtigungen

  2. Sprachbeeinträchtigung

  3. Hörschädigung

  4. Autismus-Spektrum-Störung

  5. Lang andauernde Beeinträchtigungen durch schwere Erkrankungen

  6. Lese-Rechtschreib-Störung


B. Verfahren

  1. Beobachtung
  2. Information
  3. Hinzuziehen von Fachkräften
  4. Beantragung durch die Erziehungsberechtigten
  5. Erörterung möglicher Maßnahmen mit Lehrer
  6. Entscheidung durch Schulleitung
  7. Information und Überprüfung
  8. ggf. Weiterführung, Modifikation oder Beendigung
  9. Zeugnisbemerkungen nur bei Notenschutz

 

C. Maßnahmen

 

Die jeweiligen Maßnahmen orientieren sich am Einzelfall. Vorrangig sollten stets pädagogisch-didaktische und schulorganisatorische Maßnahmen im Rahmen des pädagogischen Ermessens im Unterricht stehen; der Ausgleich eines Nachteils ist für den Einzelfall genau zu prüfen und zu evaluieren. Die Unterstützung unterscheidet drei Formen:

  1. Individuelle Unterstützung fließt nicht in die Leistungsfeststellung ein

  2. Nachteilsausgleich betrifft die Leistungsfeststellung und nennt Bedingungen zur Herstellung der Chancengleichheit. Es erfolgt keine Zeugnisbemerkung

  3. Bei Notenschutz wird auf die Erbringung einer Leistung oder wesentlicher Prüfungsanforderungen verzichtet. Daher ist Notenschutz in die Zeugnisbemerkung aufzunehmen.

     

    Die nötigen Formulare finden Sie hier zum Download.
     

        Neuer Antrag LRS - Legasthenie

        Verzichtserklärung LRS-Legasthenie

Link: https://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/fragen_paed_psy/legasthenie/